Der Bundesgerichtshof hat nun endlich in der Frage um die WLAN Anschluss sicherheit entschieden.
Nach dieser Entscheidung ist jede Privatperson die einen WLAN Anschluss sein eigen nennt, dazu verpflichtet, dafür sorge zu tragen, das kein
Dritter von aussen zugriff auf den WLAN-Anschluss hat.
Das bedeutet, das nun jede Privatperson darauf achten muss, das der jeweilige WLAN-Router der im Hause betrieben wird, darauf geprüft werden muss ob dieser Router sicher genug ist und nach Möglichkeit den neuesten Sicherheitsstandard "WPA 2" bedient.
Bei dem Urteil zur WLAN Sicherheit des Bundesgerichtshof, geht es aber auch um die Vorsätzlichkeit. Das bedeutet, das wenn der Privatnutzer weiss das sein WLAN offen und ungenügend geschützt ist das er dann dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn über diesen WLAN Anschluss zum Beispiel Filesharing betrieben wird. Filesharing wäre das runterladen von Bildern, Musiken und Filmen sowie Dateien, wo die Urheberrechte einem anderen gehören wie dem WLAN Anschlussbetreiber.
In dem Falle geht es um die Vorsätzlichkeit als Einladung zum Diebstahl geistigen Eigentums eien urheberrechtsinhabers.






